Einlass 6-14 Jahre: In Begleitung einer Erziehungsberechtigten Person oder mit Muttizettel und einer von den Erziehungsberechtigten ernannten Aufsichtspflichtigen Person, sowie Ausweiskopie des unterzeichnenden Erziehungsberechtigten.
Einlass 14 & 15 Jahre: Ohne Begleitung, aber dafür mit unterschriebenen Muttizettel, sowie Ausweiskopie eines Erziehungsberechtigten, sowie eigenen Ausweis/Reisepass
Muttizettel inklusive Ausweiskopie (bitte in ausgedruckter Form) der personensorgeberechtigten Person ausgefüllt mitbringen im Fall, dass die Begleitperson nicht die personensorgeberechtigten Person ist, muss die
personensorgeberechtigte oder die erziehungsbeauftragte Person ihren Lichtbildausweis, Reisepass oder Führerschein dabei haben.
Jede volljährige Person kann nur eine minderjährige Person beaufsichtigen..