Einlass 0-14: Nur in Begleitung einer Aufsichtspflichtigen Person. Mitzubringen: Gültige Ausweisdokumente, ausgefüllter + unterschriebener Muttizettel. Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten, falls sie die Aufsicht an eine andere volljährige Person abtreten.
Einlass ab 14-16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten ernannten Aufsichtsperson. Mitzubringen: Gültige Ausweisdokumente, ausgefüllter + unterschriebener Muttizettel. Ausweiskopie eines Erziehungsberechtigten.
Ab dem 16. Lebensjahr: Einlass ohne Muttizettel. Mitzubringen: Gültige Ausweisdokumente
Wichtig: Jede Aufsichtsperson kann nur eine Person beaufsichtigen.
Muttizettel inklusive Ausweiskopie (bitte in ausgedruckter Form) der personensorgeberechtigten Person ausgefüllt mitbringen im Fall, dass die Begleitperson nicht die personensorgeberechtigten Person ist, muss die
personensorgeberechtigte oder die erziehungsbeauftragte Person ihren Lichtbildausweis, Reisepass oder Führerschein dabei haben.